Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Der Laminatverleger (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Parkettverlegung.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Unsere Leistungen umfassen:
- Fachgerechte Verlegung von Parkett
- Untergrundvorbereitung
- Oberflächenbehandlung (nach Vereinbarung)
- Fußleisten-Montage (nach Vereinbarung)
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, wie folgt zu leisten:
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40% bei Beginn der Arbeiten
- 30% nach Fertigstellung und Abnahme
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur Fristverlängerung.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung oder höhere Gewalt entstehen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- Die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist
- Der Untergrund für die Verlegung geeignet ist
- Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen
- Möbel und andere Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernt sind
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Magdeburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
